Abschnitt 6 MHüSKRdErl - Gebühren
Bibliographie
- Titel
- Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
- Redaktionelle Abkürzung
- MHüSKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Der für die zuständige Behörde mit der Vorbereitung und Teilnahme für den Sachkundelehrgang und die Prüfung sowie das Ausstellen der Sachkundebescheinigung entstehende Aufwand kann gegenüber den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern sowie Prüflingen gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. e i. V. m. Abschnitt V Nr. 1.3.1 der Anlage GOVV geltend gemacht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 20. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1046)