Abschnitt 5 MHüSKRdErl - Sachkunde für Personen, die Masthühner in extensiver Bodenhaltung oder ökologischer Haltung halten oder betreuen
Bibliographie
- Titel
- Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
- Redaktionelle Abkürzung
- MHüSKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang und die bestandene Prüfung gelten auch als Nachweis der Sachkunde gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG für Personen, die Masthühner in extensiver Bodenhaltung oder ökologischer Haltung halten oder betreuen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 20. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1046)