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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 14 RL AUKM-RdErl - Punktwerttabelle einschließlich Anhang; naturschutzgerechte Bewirtschaftung innerhalb von Schutzgebieten (GN 4):

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210
Spalte A, B Zeile a, bA 1A 22)GHIJ6)LMN1)3)XY
BewirtschaftungsbedingungenKeine DüngungMaximal zwei Weidetiere/ha vom 1. 1. bis 30. 6.Maximal zwei Weidetiere/ha vom 1. 1. bis 21. 6.Keine Mahd zwischen dem 1. 1. und 30. 6.Mahd maximal zweimal pro JahrDüngung maximal 80 kg N/ ha/aKeine Mahd zwischen dem 1. 1. und 15. 6.Keine Portions- und UmtriebsweideKeine organische DüngungMahd einseitig oder von innen nach außenRandstreifen/ Schonfläche auf 10 % der bewilligten Fläche vom 1.1. bis 31.7.Punktwerte EA + AUKMPunktwerte EA
Punktwerte einzelner Auflagen/ BewirtschaftungsbedingungenAbweichende Punktwerte bei Kombination mit kompensatorisch wirkenden Auflagen/ BewirtschaftungsbedingungenEintrag PunkteEintrag Punkte
MoorbodenMineralboden
aKeine maschinelle Bodenbearbeitung vom 1. 3. bis zur ersten Nutzung64
1)Keine Grünlanderneuerung, auch wenn Nachsaat als Übersaat zulässig ist72
cÜbersaat nur mit standorttypischen Gräsern54
1)7)Keine chemischen Pflanzenschutzmittel32
1)Keine Einebnung oder keine Planierung30
2)Keine Düngung24 4)
gMaximal zwei Weidtiere/ha vom 1. 1. bis 30. 6.234
hMaximal zwei Weidtiere/ha vom 1. 1. bis 21. 6.2130
iKeine Mahd vom 1. 1. bis 30. 6.22 4)4)00
jMahd maximal zweimal pro Jahr200000
5)Düngung maximal 80 kg N/ha/a12 4)00000
lKeine Mahd vom 1. 1. bis 15. 6.12 4)4)0004)4)
mKeine Portions- oder Umtriebsweide80343054
nKeine organische Düngung1206767667
1)Mahd einseitig oder von innen nach außen3200333333
3)Randstreifen/ Schonfläche auf 10 % der bewilligten Fläche vom 1. 1. bis 31. 7.42442232444
qErhöhte Wasserstandshaltung (1.1. bis 31. 5.), aktive Zuwässerung (1. 3. bis 31. 5.) 6)401617191820282832283736
Summe der Punkte aller Auflagen/Bewirtschaftungsbedingungen:
Punktwert der Bewilligung nach Richtlinie AUKM (Spalte X abzüglich Spalte Y); Entgelthöhe pro Punkt = 13,00 EUR

Nachrichtliche Darstellung. Wird im Rahmen der Richtlinie AUKM nicht angewendet.

Bei Bezugnahme auf die Bedingung "f - keine Düngung" kann zusätzlich nur die jeweils erste der Auflagen "g" bis "l" berücksichtigt werden, die in der Bewilligung enthalten ist.

Das zeitlich befristete Mahdverbot gilt im Rahmen der Richtlinie AUKM auch bei Beweidung oder sonstiger Nutzung.

Dargestellt ist der maximale Punktwert. Bei der Kombination mit anderen Fördermaßnahmen erfolgt zur Vermeidung einer Doppelförderung ggf. eine Verringerung der Punktzahl.

Im Rahmen der Richltinie AUKM angewandt für die Bewirtschaftungsbedingung "Düngung erst nach dem ersten Schnitt".

Es handelt sich u. a. um An-/Einstaue von Gräben, Grüppen, Schaffung von Blänken gemäß eines von der zuständigen UNB genehmigten An-/Einstauprotokolls (Anlage 12).

Gilt nur in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)