Anlage 20 RL AUKM-RdErl - NG GL: 50/50-Regelung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL AUKM-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
Nach der 50/50-Regelung ist die organische Düngung in maximal vier zeitlichen Intervallen auszubringen, und zwar jeweils pro Ausbringungsgang für maximal 50 % der beantragten Flächen, die als eine Einheit betrachtet werden. Die jeweilige Ausbringung hat in einem Zeitraum von maximal 7 Tagen zu erfolgen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Ausbringungsgängen beträgt mindestens 14 Tage.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)