Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 20 RL AUKM-RdErl - NG GL: 50/50-Regelung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Nach der 50/50-Regelung ist die organische Düngung in maximal vier zeitlichen Intervallen auszubringen, und zwar jeweils pro Ausbringungsgang für maximal 50 % der beantragten Flächen, die als eine Einheit betrachtet werden. Die jeweilige Ausbringung hat in einem Zeitraum von maximal 7 Tagen zu erfolgen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Ausbringungsgängen beträgt mindestens 14 Tage.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)