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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 RL AUKM-RdErl - AN 2 - Zuschlag D und AN 8: Liste der zulässigen winterharten Leguminosen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Zugelassen sind:

Rotklee, Schwedenklee, Inkarnatklee, Gelbklee, Hornklee, Weißklee, Luzerne, Esparsette, Winterwicke (Pannonische Wicke), Platterbse, winterharte Lupinen, Ackerbohnen, Winterfuttererbse.

Die Zusammensetzung und Herkunft der Saatgutmischung ist zu dokumentieren, Zukaufbelege für die Saatgutmischungen sind vorzuhalten und auf Verlangen der Kontrolle vorzulegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)