Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anhang RL AUKM-RdErl - Herleitung für die finanzielle Bewertung der Bewirtschaftungsbedingungen anhand der Punktwerttabelle (konkreter Punktwert):

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

(zur Anlage 14)

A. Bewirtschaftungsbedingungen

Die sich aus der Punktwerttabelle ergebenden Bewirtschaftungsbedingungen bauen zunächst auf den in Schutzgebietsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen auf und werden dann in der Richtlinie AUKM nach den jeweiligen besonderen Naturschutzerfordernissen ausgewählt und kombiniert.

B. Punktwerttabelle

Die Entgeltbemessung der Bewirtschaftungsbedingungen ist anhand der Punktwerttabelle wie folgt herzuleiten:

  1. 1.

    Alle im Rahmen der Richtlinie AUKM vorgesehenen Bewirtschaftungsbedingungen nach der Fördermaßnahme GN 4 werden markiert. Darüber hinaus auch alle in den NSG- und LSG-Verordnungen, in den Nationalpark (NLP)-/ Biosphärenreservat (BR)-Gesetzen oder in den bremischen Natura 2000-Schutzgebieten etc. geregelten Auflagen.

  2. 2.

    Übertragung der Punktwerte in die Summenspalte "X"

    1. a)

      Für die markierten Auflagen/Bewirtschaftungsbedingungen der Zeilen a bis e wird, je nach Standort, der in der Spalte A 1 (Moorböden) oder A 2 (Mineralböden) vorgesehene Punktwert in die Summenspalte "X" übertragen.

    2. b)

      Von den markierten grau unterlegten Bewirtschaftungsbedingungen der Zeilen f bis p wird zunächst nur der Punktwert der Spalte A für die erste (oberste) Markierung in die Summenspalte "X" eingetragen. Für die Bewertung aller weiteren, darunter markierten Bewirtschaftungsbedingungen ist die entsprechende senkrechte Spalte zur ersten markierten Bewirtschaftungsbedingung maßgebend. Die Punktwerte aller weiteren markierten Auflagen werden in den senkrechten Spalten (F bis O) abgelesen und in die Summenspalte "X" übertragen.

  3. 3.

    Die Addition der Punktwerte in der Summenspalte "X" ergibt den "Bruttowert" für die Ermittlung des Entgeltbetrages.

  4. 4.

    Führt die Lage von Flächen in Schutzgebieten oder die Summe aller Bewirtschaftungsbedingungen zu einer besonderen regionalen oder betrieblichen Härte, so kann die Summe der Punkte der Spalte X bis zum 1,5-fachen erhöht werden.

  5. 5.

    Von diesem "Bruttowert" ist der ggf. gesondert zu ermittelnde Erschwernisausgleich, der aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsbestimmungen zu zahlen ist, abzuziehen. Die Eintragung des Erschwernisausgleichs erfolgt in Spalte "Y". Das Ergebnis der Subtraktion ergibt den Punktwert für die Zahlung.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)