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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 10 RL AUKM-RdErl - GN 1: Definition der Milcherzeuger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Milcherzeuger i. S. der Regelung sind Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger, die mindestens zehn Milchkühe im Betrieb halten und die so erzeugte Milch an Verarbeiter abliefern oder selbst verarbeiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)