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  • ab 05.08.2017 (aktuelle Fassung)

§ 4 APVO-LMChem - Gliederung der staatlichen Gesamtprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVO-LMChem)
Amtliche Abkürzung
APVO-LMChem
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

1Die staatliche Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte, die wie folgt abgelegt werden:

  1. 1.

    der Erste Prüfungsabschnitt am Ende des Grundstudiums,

  2. 2.

    der Zweite Prüfungsabschnitt am Ende des Hauptstudiums und

  3. 3.

    der Dritte Prüfungsabschnitt am Ende der berufspraktischen Ausbildung.

2Einzelne Prüfungen eines Prüfungsabschnitts werden nach Entscheidung des vorsitzenden Mitglieds des jeweiligen Prüfungsausschusses ausbildungsbegleitend vor den in Satz 1 genannten Zeitpunkten abgelegt.