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§ 34 NHZVO - Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung - NHZVO)
Amtliche Abkürzung
NHZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220

1Für die Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester gelten § 6 Abs. 8 und § 20 Abs. 4 entsprechend. 2Die Hochschule kann die Vorlage weiterer Unterlagen innerhalb einer von ihr zu bestimmenden Frist verlangen.