§ 2 VerwGFNKHLT
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landestheilen
- Redaktionelle Abkürzung
- VerwGFNKHLT,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100020000000
Zu Gunsten der im § 2 Nr. 1 ... des Gesetzes vom 28. Juni 1865 bezeichneten Staatsangehörigen soll Brenn- ... holz ... , aus den dort bezeichneten Forsten, soweit deren nachhaltige Ertragfähigkeit es gestattet, nach Maßgabe des angezogenen § 2 abgegeben werden und zwar ... unter folgenden Bedingungen.