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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 18 RL AUKM-RdErl - BB 2: Bewirtschaftungsplan

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Der Bewirtschaftungsplan muss folgende Mindeststandards enthalten (flächige Zuordnung mit kartografischer Darstellung, auf größeren Flächen ggf. Angabe verschiedener Bewirtschaftungsintensität auf unterschiedlichen Flächen):

  1. a)

    allgemeine Beschreibung der Fläche/n anhand der vorkommenden Biotoptypen und Maßnahmen,

  2. b)

    Angabe der zu berücksichtigenden FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und des Anhangs der Vogelschutzrichtlinie sowie Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste,

  3. c)

    ggf. Zeitraum der Mahd,

  4. d)

    Duldungspflicht für Biotop entwickelnde Maßnahmen,

  5. e)

    ggf. spezielle Anforderungen aus Sicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder des Naturschutzes.

Der Bewirtschaftungsplan ist bei Bedarf jährlich anzupassen. Änderungen des Bewirtschaftungsplanes sind der Bewilligungsbehörde unmittelbar mitzuteilen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)