Verordnung über die Erstattung von Kosten bei Landtags- und bei Kommunalwahlen sowie im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
(Wahlkostenerstattungsverordnung - WahlKostVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Erstattung von Kosten bei Landtags- und bei Kommunalwahlen sowie im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden (Wahlkostenerstattungsverordnung - WahlKostVO)
Amtliche Abkürzung
WahlKostVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11200

Vom 26. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 227 - VORIS 11200 -) (1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Oktober 2023 (Nds. GVBl. S. 246)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Kostenerstattungen bei Wahlen
Landtagswahl1
Kreiswahlen, Direktwahlen auf Kreisebene2
Zusammentreffen von Direktwahlen auf Kreisebene mit Landtagswahlen3
Zusammentreffen von Direktwahlen auf Kreisebene mit Bundestags- oder Europawahlen4
Erstattungen bei Aufgabenwahrnehmung durch Samtgemeinden5
Zweiter Abschnitt
Kostenerstattungen im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
Erstattungen von Kosten der Information der Öffentlichkeit bei Volksbegehren6
Kostenerstattungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Volksentscheids7
Zuständigkeit8

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Kostenerstattungsregelungen bei Wahlen und Abstimmungen vom 26. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 227)