Verordnung über die Erstattung von Kosten bei Landtags- und bei Kommunalwahlen sowie im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
(Wahlkostenerstattungsverordnung - WahlKostVO)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Erstattung von Kosten bei Landtags- und bei Kommunalwahlen sowie im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden (Wahlkostenerstattungsverordnung - WahlKostVO)
- Amtliche Abkürzung
- WahlKostVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11200
Vom 26. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 227 - VORIS 11200 -) (1)
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Oktober 2023 (Nds. GVBl. S. 246)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Kostenerstattungen bei Wahlen | |
Landtagswahl | 1 |
Kreiswahlen, Direktwahlen auf Kreisebene | 2 |
Zusammentreffen von Direktwahlen auf Kreisebene mit Landtagswahlen | 3 |
Zusammentreffen von Direktwahlen auf Kreisebene mit Bundestags- oder Europawahlen | 4 |
Erstattungen bei Aufgabenwahrnehmung durch Samtgemeinden | 5 |
Zweiter Abschnitt | |
Kostenerstattungen im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden | |
Erstattungen von Kosten der Information der Öffentlichkeit bei Volksbegehren | 6 |
Kostenerstattungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Volksentscheids | 7 |
Zuständigkeit | 8 |
Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Kostenerstattungsregelungen bei Wahlen und Abstimmungen vom 26. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 227)