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  • ab 09.12.2023 (aktuelle Fassung)

Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise
(Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -)
Amtliche Abkürzung
NISZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 23 - VORIS 20441 -) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis2
Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger3
Anspruch auf Sonderzahlungen aus mehreren Dienst- oder Ausbildungsverhältnissen oder vergleichbare Leistungen4
Rückzahlung5

Artikel 1 des Gesetzes zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 23).