Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise
(Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -)
- Amtliche Abkürzung
- NISZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 23 - VORIS 20441 -) (1)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Geltungsbereich | 1 |
Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis | 2 |
Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | 3 |
Anspruch auf Sonderzahlungen aus mehreren Dienst- oder Ausbildungsverhältnissen oder vergleichbare Leistungen | 4 |
Rückzahlung | 5 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 23).