§ 5 NISZG - Rückzahlung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -)
- Amtliche Abkürzung
- NISZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Für die Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Sonderzahlung gelten § 19 Abs. 2 bis 4 NBesG und § 63 Abs. 2 bis 5 NBeamtVG entsprechend.