§ 17 NKultFöG - Theaterpädagogik
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Kulturfördergesetz (NKultFöG)
- Amtliche Abkürzung
- NKultFöG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22100
(1) Das Land fördert die Theaterpädagogik als Vermittlungs- und Bildungskunst zur Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Mitgestaltung gesellschaftlicher Transformationen.
(2) Das Land unterstützt die theaterpädagogischen Zentren als regionale Kompetenzzentren insbesondere beim Ausbau von Angeboten für den ländlichen Raum.