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  • ab 06.07.2022 (aktuelle Fassung)

§ 17 NKultFöG - Theaterpädagogik

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Kulturfördergesetz (NKultFöG)
Amtliche Abkürzung
NKultFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22100

(1) Das Land fördert die Theaterpädagogik als Vermittlungs- und Bildungskunst zur Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Mitgestaltung gesellschaftlicher Transformationen.

(2) Das Land unterstützt die theaterpädagogischen Zentren als regionale Kompetenzzentren insbesondere beim Ausbau von Angeboten für den ländlichen Raum.