Abschnitt 4 RL Billigkeit 2 - Voraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
- Amtliche Abkürzung
- RL Billigkeit 2
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Die Leistung wird für jede Kraft, für die die Voraussetzungen nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 NKiTaG zur Gewährung von Finanzhilfe für Personalausgaben vorliegen, in dem jeweiligen Kindergartenjahr gewährt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)