Abschnitt 2.5 DfGenKBefr - V. Erteilung der Genehmigung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtung durch Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen und Krankenhäuser
- Redaktionelle Abkürzung
- DfGenKBefr,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83210000000007
1.
Die Genehmigung wird bei erstmaliger Erteilung auf drei Jahre befristet.
2.
Eine Genehmigung zur Durchführung von künstlichen Befruchtungen mittels IVF oder GIFT schließt die Genehmigung für künstliche Befruchtungen mittels Inseminationen nach Stimulation, bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht, ein.