Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.03.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.5 DfGenKBefr - V. Erteilung der Genehmigung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtung durch Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen und Krankenhäuser
Redaktionelle Abkürzung
DfGenKBefr,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83210000000007

1.
Die Genehmigung wird bei erstmaliger Erteilung auf drei Jahre befristet.

2.
Eine Genehmigung zur Durchführung von künstlichen Befruchtungen mittels IVF oder GIFT schließt die Genehmigung für künstliche Befruchtungen mittels Inseminationen nach Stimulation, bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht, ein.