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  • ab 01.03.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.3 DfGenKBefr - III. Antrag

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtung durch Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen und Krankenhäuser
Redaktionelle Abkürzung
DfGenKBefr,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83210000000007

Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht (§ 121a Abs. 3 SGB V).

Der Antrag ist einschließlich der erforderlichen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Ärztekammer Niedersachsen (Genehmigungsbehörde), Berliner Allee 20, 30175 Hannover (oder Postfach 3 07, 30003 Hannover), einzureichen.

Der Antrag kann sich auf künstliche Befruchtungen mittels

  1. 1.
    Inseminationen nach Stimulation, bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht, oder
  2. 2.
    IVF oder GIFT

beziehen.

Dem Antrag auf Genehmigung für künstliche Befruchtungen mittels Inseminationen nach Stimulation, bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht, sind die sich aus Anlage 1 ergebenden Nachweise beizufügen.

Dem Antrag auf Genehmigung für künstliche Befruchtungen mittels IVF oder GIFT sind die sich aus Anlage 2 ergebenden Nachweise beizufügen.