Abschnitt 1 InkPFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
- Redaktionelle Abkürzung
- InkPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren und Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen, umfassende Zugänglichkeit, aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft ermöglichen.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 31. August 2022 (Nds. MBl. S. 1226)