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Abschnitt 1 InkPFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
Redaktionelle Abkürzung
InkPFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren und Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen, umfassende Zugänglichkeit, aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft ermöglichen.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.