Abschnitt 2 InkPFördErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
- Redaktionelle Abkürzung
- InkPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
2.1 Förderfähig sind Projekte und/oder Maßnahmen, die
2.1.1
für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren (Bewusstseinsbildung), dazu zählen Projekte zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
2.1.2
eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung fördern und verbessern (Empowerment und Partizipation),
2.1.3
Barrieren jeglicher Art abbauen und/oder
2.1.4
für Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu und die Teilhabe sowie Teilgabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten schaffen und verbessern (Inklusion).
2.2 Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören auch
2.2.1
die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und
2.2.2
die Durchführung von Inklusionskonferenzen,
wenn sie Teil oder Beginn eines Prozesses zur Verwirklichung der in Nummer 1.1 genannten Ziele sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 31. August 2022 (Nds. MBl. S. 1226)