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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SchLfzRegAV - Bekanntmachung der Eintragungen

Bibliographie

Titel
Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
SchLfzRegAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32340

6.1
Für Bekanntmachungen der Eintragungen gemäß den §§ 19 und 20 SchRegDV, die nach Nummer 4.2 hergestellt werden, sind die hierfür eingeführten Vordrucke zu verwenden.

6.2
Für die Bekanntmachungen können auch Ablichtungen aus dem Registerblatt verwendet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)