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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 BISS-Erl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Redaktionelle Abkürzung
BISS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
24100

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erlasses vom 31. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 190)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise und Gemeinden
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.