Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 16 RL AUKM-RdErl - BB 1: Beweidungsplan

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
Redaktionelle Abkürzung
RL AUKM-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Der Beweidungsplan muss folgende Mindeststandards enthalten (flächige Zuordnung mit kartografischer Darstellung, auf größeren Weideflächen ggf. Angabe verschiedener Beweidungsintensität auf unterschiedlichen Flächen):

  1. a)

    allgemeine Beschreibung der Fläche/n anhand der vorkommenden Biotoptypen und Maßnahmen,

  2. b)

    Angabe der zu berücksichtigenden FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und des Anhangs der Vogelschutzrichtlinie sowie Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste,

  3. c)

    Zeitraum der Beweidung,

  4. d)

    Haltungsform (Hütehaltung oder Standweide),

  5. e)

    Mindesttierbesatz,

  6. f)

    ungefähre Anzahl der Weidetiere,

  7. g)

    Art der Weidetiere,

  8. h)

    Anzahl der Weidegänge,

  9. i)

    Verzicht auf Pferchen und Zufütterung,

  10. j)

    Duldungspflicht für Biotop entwickelnde Maßnahmen,

  11. k)

    ggf. Anforderungen an eine Weidepflege (Pflegeschnitt) im Herbst,

  12. l)

    ggf. spezielle Anforderungen aus Sicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder des Naturschutzes.

Der Beweidungsplan ist bei Bedarf jährlich anzupassen. Änderung des Beweidungsplanes sind der Bewilligungsbehörde unmittelbar mitzuteilen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. August 2023 (Nds. MBl. S. 806)