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Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR)
Amtliche Abkürzung
FlBauR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Bauaufsicht; fliegende Bauten

RdErl. d. MS v. 25. 9. 2012 - 505.2-24157/1-1.1 -

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2012 (Nds. MBl. S. 743)

- VORIS 21072 -

Bezug: RdErl. v. 10. 12. 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 86)
- VORIS 21072 -

  1. 1.

    In Nummer 1 wird die Verweisung "§ 84 i. V. m. § 51 NBauO" durch die Verweisung "§ 75 i. V. m. § 51 NBauO" ersetzt.

  2. 2.

    Die Anlage erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

Anlage

InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1.
Geltungsbereich1.1
Begriffe1.2
Allgemeine Bauvorschriften2.
Standsicherheit und Brandschutz2.1
Rettungswege2.2
Balkone, Emporen, Galerien, Podien2.3
Rampen, Treppen und Stufengänge2.4
Beleuchtung2.5
Feuerlöscher2.6
Anforderungen an Aufenthaltsräume2.7
Hinweisschilder und -zeichen2.8
Besondere Bauvorschriften für Tribünen3.
Besondere Bauvorschriften für Fahrgeschäfte4.
Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher5.
Rettungswege5.1
Lüftung5.2
Rauchabzüge5.3
Beheizung5.4
Beleuchtung5.5
Bestuhlung5.6
Manegen5.7
Sanitätsraum5.8
Allgemeine Betriebsvorschriften6.
Verantwortliche Personen6.1
Überprüfungen6.2
Rettungswege, Beleuchtung6.3
Brandverhütung6.4
Brandsicherheitswache6.5
Benutzungseinschränkungen für Benutzerinnen und Benutzer sowie Fahrgäste6.6
Hinweisschilder6.7
Besondere Betriebsvorschriften7.
Fahrgeschäfte allgemein7.1
Achterbahnen, Geisterbahnen7.2
Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen7.3
Schaukeln7.4
Karusselle7.5
Riesenräder7.6
Belustigungsgeschäfte7.7
Schießgeschäfte7.8
Anlagen
Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege Anlage 1
Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien Anlage 2
Verbotsschilder zur Brandverhütung Anlage 3