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Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR)
Amtliche Abkürzung
FlBauR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Bauaufsicht; fliegende Bauten

RdErl. d. MS v. 10.12.2008 - 505.2-24157/1-1.1 -

Vom 10. Dezember 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 86)

- VORIS 21072 -

Bezug:

RdErl. d. MFAS v. 18.12.2000 (Nds. MBl. 2001 S. 80), geändert durch RdErl. d. MS v. 11.11.2004 (Nds. MBl. S. 801)
- VORIS 21072 02 00 40 043 -

  1. 1.

    Zur Ausführung des § 84 i. V. m. § 51 NBauO wird bestimmt:

    Für den Bau und Betrieb fliegender Bauten gelten die Vorschriften der als Anlage abgedruckten Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR).

  2. 2.

    Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.6.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20.11.2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.

  3. 3.

    Dieser RdErl. tritt am 28.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Unteren Bauaufsichtsbehörden

Anlage

Inhaltsübersicht (1)Abschnitt
Allgemeines1.
Geltungsbereich1.1
Begriffe1.2
Allgemeine Bauvorschriften2.
Standsicherheit und Brandschutz2.1
Rettungswege2.2
Balkone, Emporen, Galerien, Podien2.3
Rampen, Treppen und Stufengänge2.4
Beleuchtung2.5
Feuerlöscher2.6
Anforderungen an Aufenthaltsräume2.7
Hinweisschilder und -zeichen2.8
Besondere Bauvorschriften für Tribünen3.
Besondere Bauvorschriften für Schaustellergeschäfte4.
Fahrgeschäfte4.1
Allgemeine Anforderungen4.1.1
Achterbahnen4.1.2
Geisterbahnen4.1.3
Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen4.1.4
Schaukeln4.1.5
Karusselle4.1.6
Riesenräder4.1.7
Schaugeschäfte, Steilwandbahnen, Globusse4.2
Belustigungsgeschäfte4.3
Drehscheiben, Rollende Tonnen, Schiebebühnen, Wackeltreppen4.3.1
Rutschbahnen, Toboggane4.3.2
Reitbahnen4.3.3
Rotoren4.3.4
Irrgärten4.3.5
Schlaghämmer4.3.6
Schießgeschäfte4.4
Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher5.
Rettungswege5.1
Lüftung5.2
Rauchabzüge5.3
Beheizung5.4
Beleuchtung5.5
Bestuhlung5.6
Manegen5.7
Sanitätsraum5.8
Allgemeine Betriebsvorschriften6.
Verantwortliche Personen6.1
Überprüfungen6.2
Rettungswege, Beleuchtung6.3
Brandverhütung6.4
Brandsicherheitswache6.5
Benutzungseinschränkungen für Benutzerinnen und Benutzer sowie Fahrgäste6.6
Hinweisschilder6.7
Besondere Betriebsvorschriften7.
Fahrgeschäfte allgemein7.1
Achterbahnen, Geisterbahnen7.2
Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen7.3
Schaukeln7.4
Karusselle7.5
Riesenräder7.6
Belustigungsgeschäfte7.7
Schießgeschäfte7.8
Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege Anlage 1
Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien Anlage 2
Verbotsschilder zur Brandverhütung Anlage 3

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.