Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 27.11.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL IP Sportst-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportstätten (RL Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten)
Redaktionelle Abkürzung
RL IP Sportst-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Städte und Gemeinden. Sie können die Zuwendung zusammen mit ihrem Eigenanteil im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO zur Durchführung der Maßnahme an Dritte (Letztempfänger) weiterleiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des RdErl. vom 27. November 2020 (Nds. MBl. S. 1628)