Abschnitt 3 RL IP Sportst-RdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportstätten (RL Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL IP Sportst-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Städte und Gemeinden. Sie können die Zuwendung zusammen mit ihrem Eigenanteil im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO zur Durchführung der Maßnahme an Dritte (Letztempfänger) weiterleiten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des RdErl. vom 27. November 2020 (Nds. MBl. S. 1628)