§ 1 BLB-StV - Rechtsform, Sitz, Siegelführung
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -
- Redaktionelle Abkürzung
- BLB-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76100
(1) Die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - (nachfolgend die "Bank") ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist öffentliche Kredit- und Pfandbriefanstalt. Die Bank ist mündelsicher.
(2) Die Bank hat ihren Sitz in Bremen.
(3) Die Bank führt ein Siegel.