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§ 1 BLB-StV - Rechtsform, Sitz, Siegelführung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -
Redaktionelle Abkürzung
BLB-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76100

(1) Die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - (nachfolgend die "Bank") ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist öffentliche Kredit- und Pfandbriefanstalt. Die Bank ist mündelsicher.

(2) Die Bank hat ihren Sitz in Bremen.

(3) Die Bank führt ein Siegel.