§ 1 LwKG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)
- Amtliche Abkürzung
- LwKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120010000000
(1) Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Landwirtschaftskammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Sie hat Ihren Sitz in Oldenburg.
(2) Der Aufbau der Landwirtschaftskammer wird durch dieses Gesetz und durch die Hauptsatzung bestimmt.