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  • ab 01.10.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AnzErstRdErl - Beauftragte Stelle

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Mit der Erstattung der Anzeige für jede oberste Landesbehörde (ausgenommen Präsidentin oder Präsident des Landtages, Präsidentin oder Präsident des Landesrechnungshofs und die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz) wird das LS - Außenstelle Lüneburg beauftragt.