Abschnitt 1 AnzErstRdErl - Beauftragte Stelle
Bibliographie
- Titel
- Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
- Redaktionelle Abkürzung
- AnzErstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Mit der Erstattung der Anzeige für jede oberste Landesbehörde (ausgenommen Präsidentin oder Präsident des Landtages, Präsidentin oder Präsident des Landesrechnungshofs und die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz) wird das LS - Außenstelle Lüneburg beauftragt.