Abschnitt 8 AufenthG§23aHFDRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Härtefallverfahrens nach § 23a AufenthG
- Redaktionelle Abkürzung
- AufenthG§23aHFDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 26100
Dieser RdErl. tritt am 13. 4. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 13. April 2022 (Nds. MBl. S. 726)
An die
Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbstständigen Städte, Region
Hannover, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen - Ausländerbehörden -, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Nachrichtlich:
An
die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe
das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
die niedersächsischen Verwaltungsgerichte