Art. 5 NEKHG - Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (NEKHG)
- Redaktionelle Abkürzung
- NEKHG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes vom 28. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 706), wird wie folgt geändert:
- 1.
Es wird der folgende neue Satz 4 eingefügt:
"Wollen Beteiligte eine Stellungnahme abgeben, so haben sie dies innerhalb von zwei Monaten zu tun."
- 2.
Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.