Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.11.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 5 NEKHG - Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (NEKHG)
Redaktionelle Abkürzung
NEKHG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes vom 28. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 706), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Es wird der folgende neue Satz 4 eingefügt:

    "Wollen Beteiligte eine Stellungnahme abgeben, so haben sie dies innerhalb von zwei Monaten zu tun."

  2. 2.

    Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.