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  • ab 16.04.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage ErwGFördErl 2021-2027 - Qualitätskriterien zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Grundbildung bei Erwachsenen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)
Redaktionelle Abkürzung
ErwGFördErl 2021-2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450

Es können nur Projekte gefördert werden, die mindestens 75 Gesamtpunkte erreichen. Im Bewertungsblock 1 "Richtlinienspezifische fachliche Kriterien" sind mindestens 55 Punkte zu erreichen. Im Bewertungsblock 2 "Querschnittsziele" sind mindestens 20 Punkte zu erreichen.

Fördertatbestand 2.1.1 Zur Vermittlung von Grundbildungskompetenzen

QualitätskriteriumPunktzahlBewertungsmaßstäbe
mindestensmaximal
Hinweis: Die Querschnittsziele (Nummer 2 Buchst. A-D) sind bei der Konzeptionierung der Projekte zu berücksichtigen ("mainstreaming"). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1 Buchst. A-C) integriert zu beschreiben.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele unter Einbeziehung der Querschnittsziele15
  • Eine nachvollziehbare Darstellung des Handlungsfeldes im Projektgebiet

  • Eine nachvollziehbare Beschreibung des Bedarfs der Zielgruppe und eine Erläuterung, wie auf diese Bedarfe eingegangen werden soll

  • Darstellung der bestehenden Netzwerke und ggf. Kooperationen

  • Darstellung der strategischen und operativen Projektziele

0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele teilweise schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

15 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele schlüssig und nachvollziehbar ist.
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes unter Berücksichtigung/Einbeziehung der Querschnittsziele40
B.1Schlüssige Beschreibung der Inhalte und gewählten Methoden der Maßnahme

Das Konzept enthält Aussagen

  • zur Dauer und zum Umfang (Unterrichtsstunden [à 45 Min.] oder Äquivalente in Teilnahmetagen)

  • zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf

  • zum Kursformat

  • zur Diagnostik zu Beginn des Kurses



Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie, z. B.:

  • Wie soll durch die Maßnahme der Abbau von geringer Literalität erfolgen?

  • Welche Voraussetzungen werden geschaffen, um Personen ohne ersten Schulabschluss zu befähigen, sich für die Prüfung zum Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses anzumelden?

  • Wie erfolgt eine geeignete Ansprache der Zielgruppe?

  • Wie kann durch die Maßnahme die soziale oder berufliche Teilhabe der Zielgruppe verbessert werden?

300 Punkte, wenn keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar ist und es keine Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gibt.

10 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik teilweise erkennbar sind oder nur Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden.

20 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik im überwiegenden Teil erkennbar sind, aber keine Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden.

30 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik gut erkennbar sind und Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden.
B.2Das Kurskonzept berücksichtigt die besonderen Belange der Zielgruppe z. B. durch eine begleitende Kinderbetreuung, Teilzeitkursangebote und sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden.100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

10 Punkte, wenn die besonderen Belange berücksichtigt wurden.
C)Beschreibung der Projektmanagements unter Berücksichtigung/Einbeziehung der Querschnittsziele15
  • Erfahrung des Antragstellers in der Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen für Erwachsene oder im Bereich der Grundbildung.

  • Die Qualifikation des eingesetzten Personals wird nachvollziehbar dargestellt.

  • Der Antragsteller stellt nachvollziehbar dar, dass für die Maßnahme eine geeignete Strategie zur Teilnehmendenakquise und ggf. Einbindung von Kooperationspartnern besteht.

  • Darstellung des Personalschlüssels für das Projekt.

  • Schlüssigkeit des Finanzierungsplans und dessen Erläuterungen.

  • Kongruenz und Qualität aller Unterlagen.

0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn nur ein Feld berücksichtigt wurde.

10 Punkte, wenn mindestens drei Felder berücksichtigt wurden.

15 Punkte, wenn vier oder mehr Felder ausreichend berücksichtigt wurden.
2.Querschnittsziele2030
Hinweis: Die Berücksichtigung der Querschnittsziele erfolgt im Rahmen der fachlichen Kriterien von Nummer 1 Buchst. A-C
AGleichstellung

Es werden Aussagen zu nachfolgenden Bereichen getroffen, die sowohl den Antragstellenden, als auch das Vorhaben betreffen, und somit den positiven Beitrag zu diesem Querschnittsziel verdeutlichen.

  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Kinderbetreuung) im Rahmen des Vorhabens.

  • Kompetenzen des Bildungspersonals im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter (entspricht der Qualifikation des Personals im Hinblick auf die Gleichstellungssystematik).

  • Gleiche Vergütungsstrukturen für Frauen und Männer beim Antragsteller.

  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse bei der Durchführung der Maßnahmen.

  • Maßnahmen stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen.

  • Berücksichtigung der Besonderheiten und Bedarfe zwischen den Geschlechtern in der Planung der Bildungskonzeption und Sicherstellung, dass alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt werden.

  • Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragstellers.

50 Punkte, wenn in keinem oder nur einem der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.

3 Punkte, wenn in mindestens zwei der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.

5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.
BChancengleichheit und Nichtdiskriminierung

  • Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie das Querschnittsziel beim Antragsteller und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Vorhaben umgesetzt wird.

  • Dabei sollen die nachfolgenden Bereiche berücksichtigt werden:

  • Berücksichtigung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Konzeption der Bildungsmaßnahme.

  • Berücksichtigung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen im Rahmen des Vorhabens.

  • Teilhabe, barrierefreier Zugang, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragstellers.

  • Weitere Maßnahmen sowie Kompetenzen des Bildungspersonals im Rahmen des Vorhabens in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion.

  • Es wird eine sozialpädagogische Begleitung im Projekt zur Verfügung gestellt/vorgesehen.

150 Punkte, wenn das Querschnittsziel im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt wurde.

5 Punkte, wenn das Querschnittsziel nur teilweise berücksichtigt wurde.

10 Punkte, wenn das Querschnittsziel im überwiegenden Teil berücksichtigt wurde.

15 Punkte, wenn das Querschnittsziel gut berücksichtigt wurde.
CNachhaltige Entwicklung

Beiträge auf den Ebenen des Antragstellers, des Projektmanagements und des Vorhabens zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z. B. Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen), zu nachhaltigem und klimaschonendem Wirtschaften, Einsparung von CO2-Emissionen, zum Umweltschutz (z. B. Schutz vor Umweltverschmutzung), Integration von Fragen der Nachhaltigkeit im Unterrichtsgeschehen.
50 Punkte, wenn kein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.

5 Punkte, wenn ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.
DGute Arbeit

Im Leitbild "Gute Arbeit" werden u. a. die nachfolgenden Faktoren benannt:

  • familienfreundliche Arbeitswelt,

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,

  • betriebliche Mitbestimmung,

  • Entgeltgleichheit,

  • angemessene Vergütung oder Tarifbindung,

  • betriebliche Gesundheitsförderung in Bezug auf am oder im Projekt beteiligten Personal.



Grad der Berücksichtigung der oben genannten Faktoren in der Organisation des Antragstellers.
50 Punkte, wenn keiner der Faktoren berücksichtigt wurde.

3 Punkte, wenn mindestens zwei der genannten Faktoren berücksichtigt wurden.

5 Punkte, wenn drei und mehr der genannten Faktoren berücksichtigt wurden.
Insgesamt75100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung, der beispielhaften Veranschaulichung des jeweiligen Kriteriums. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.

Fördertatbestand 2.1.2 Zur Neu- und Weiterentwicklung von bestehenden Konzepten

QualitätskriteriumPunktzahlBewertungsmaßstäbe
mindestensmaximal
Hinweis: Die Querschnittsziele (Nummer 2 Buchst. A-D) sind bei der Konzeptionierung der Projekte zu berücksichtigen ("mainstreaming"). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1 Buchst. A-B) integriert zu beschreiben.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele

Im Rahmen der Darstellung im Bewertungsblock A soll nachvollziehbar dargelegt werden, welche Erfahrungen und bestehende Strukturen im Hinblick auf die Zielgruppe der Antragsteller in die Entwicklung einer neuen Konzeption einbringen kann und inwiefern sich der Antragsteller bereits mit den Bedarfen der Zielgruppe auseinandergesetzt hat.
(30)
A.1Bisherige Erfahrungen

  • Nachvollziehbare Darstellung der Erfahrungen des Antragstellers in den Bereichen Alphabetisierung und Grundbildung oder im Bereich der abschlussvorbereitenden Kurse für den ersten Schulabschluss.

  • Inwiefern konnten (im Rahmen einer Projektförderung) entwickelte Konzepte verstetigt werden?

100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist.
A.2Zielgruppe und deren Bedarfe

  • Eine nachvollziehbare Beschreibung der Zielgruppe der geplanten Maßnahme sowie deren Nutzen und Perspektiven.

  • Eine nachvollziehbare Beschreibung des Bedarfs der Zielgruppe und eine Erläuterung, wie auf diese Bedarfe eingegangen werden soll.

100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist.
A.3Bestehende und geplante Angebote und Strukturen

  • Gibt es bestehende Angebote des Antragstellers für die Zielgruppe? Wie werden dabei die Bedarfe der Zielgruppe berücksichtigt?

  • Qualität der bestehenden oder geplanten Struktur des Antragstellers für die Zielgruppe.

  • Nachvollziehbare Darstellung bestehender Kooperationsbeziehungen oder Netzwerke.

  • Welche Institutionen sind außerhalb der eigenen Institution relevant für das geplante Angebot?

  • Wie werden die Netzwerkbeziehungen eingesetzt?

100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist.
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes

Im Rahmen der Darstellung im Bewertungsblock B sollen die Überlegungen für die geplante Neu- oder Weiterentwicklung der Konzeption nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei soll u. a. deutlich werden, an welchen Stellen die Neu- oder Weiterentwicklung des Konzeptes im Blick auf die Zielgruppe besteht, welche Überlegungen zur nachhaltigen Umsetzung der Konzeption nach Projektende angestellt werden und welche Erfahrungen (eigene und Erfahrungen Dritter) in den Planungen berücksichtigt werden.
(40)
B.1Beschreibung und Besonderheiten der Neu- oder Weiterentwicklung des Konzeptes

  • Nachvollziehbare Beschreibung der Konzeption mit den Zielen, Inhalten und Methoden sowie Darstellung des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs.

  • Nachvollziehbare Darstellung des Innovationsgehaltes und der Alleinstellungsmerkmale: Abgrenzung und Besonderheiten gegenüber vergleichbaren Angeboten in diesem fachlichen Bereich.

  • Nachvollziehbare Beschreibung der Neu- oder Weiterentwicklung des Konzeptes.

  • Wie werden neue Erfahrungen (eigene oder von Partnerinnen und Partnern) oder Forschungsergebnisse in die Konzeptionierung mit eingebunden.

200 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung teilweise schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

15 Punkte, wenn die Beschreibung fast vollständig schlüssig und nachvollziehbar ist.

20 Punkte, wenn die Beschreibung vollständig schlüssig und nachvollziehbar ist.
B.2Verstetigung (Nachhaltigkeitskonzept)

  • Nachvollziehbare Darstellung, wie die Ansprache der Zielgruppe geplant ist und inwiefern dafür auch das eigene Netzwerk und Verbände genutzt werden können.

  • Nachvollziehbare Darstellung der Einbindung der geplanten Konzeption in die Organisationsstrukturen des Antragstellers bereits im Planungsprozess (z. B. Einrichtungsleitung, Programmbereich, Verwaltung, Regionale Grundbildungszentren).

  • Nachvollziehbare Darstellung des Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit/ zum Transfer (Wo und wie wird das Konzept veröffentlicht?).

  • Nachvollziehbare Darstellung der Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung.

100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist.
B. 3Die Ausgaben sind im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts angemessen

  • Darstellung des Personalschlüssels für das Projekt,

  • Kongruenz und Qualität aller Unterlagen,

  • Schlüssigkeit des Finanzierungsplans.

100 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist.

5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist.

10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist.
2.Querschnittsziele2030
Hinweis: Die Berücksichtigung der Querschnittsziele erfolgt im Rahmen der fachlichen Kriterien von Nummer 1 Buchst. A-B.
AGleichstellung

Es werden Aussagen zu nachfolgenden Bereichen getroffen, die sowohl den Antragstellenden, als auch das Vorhaben betreffen, und somit den positiven Beitrag zu diesem Querschnittsziel verdeutlichen.

  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Kinderbetreuung) im Rahmen des Vorhabens.

  • Kompetenzen des Bildungspersonals im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter (entspricht der Qualifikation des Personals im Hinblick auf die Gleichstellungssystematik).

  • Gleiche Vergütungsstrukturen für Frauen und Männer beim Antragsteller.

  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse bei der Durchführung der Maßnahmen.

  • Maßnahmen stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen.

  • Berücksichtigung der Besonderheiten und Bedarfe zwischen den Geschlechtern in der Planung der Bildungskonzeption und Sicherstellung, dass alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt werden.

  • Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragstellers.

50 Punkte, wenn in keinem oder nur einem der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.

3 Punkte, wenn in mindestens zwei der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.

5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde.
BChancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie das Querschnittsziel beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Vorhaben umgesetzt wird.

Dabei sollen die nachfolgenden Bereiche berücksichtigt werden:

  • Berücksichtigung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Konzeption der Bildungsmaßnahme.

  • Berücksichtigung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen im Rahmen des Vorhabens.

  • Teilhabe, barrierefreier Zugang, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragstellers.

  • Weitere Maßnahmen sowie Kompetenzen des Bildungspersonals im Rahmen des Vorhabens in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion.

150 Punkte, wenn das Querschnittsziel im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt wurde.

5 Punkte, wenn das Querschnittsziel nur teilweise berücksichtigt wurde.

10 Punkte, wenn das Querschnittsziel im überwiegenden Teil berücksichtigt wurde.

15 Punkte, wenn das Querschnittsziel gut berücksichtigt wurde.
CNachhaltige Entwicklung

Beiträge auf den Ebenen des Antragstellers, des Projektmanagements und/oder des Vorhabens zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z. B. Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen), zu nachhaltigem und klimaschonendem Wirtschaften, Einsparung von CO2-Emissionen, zum Umweltschutz (z. B. Schutz vor Umweltverschmutzung), Integration von Fragen der Nachhaltigkeit im Unterrichtsgeschehen.
50 Punkte, wenn kein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.

5 Punkte, wenn ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.
DGute Arbeit

Im Leitbild "Gute Arbeit" werden u. a. die nachfolgenden Faktoren benannt:

  • familienfreundliche Arbeitswelt,

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,

  • betriebliche Mitbestimmung,

  • Entgeltgleichheit,

  • angemessene Vergütung oder Tarifbindung,

  • betriebliche Gesundheitsförderung in Bezug auf am oder im Projekt beteiligten Personal.

5Berücksichtigung der hier genannten Faktoren in der Organisation des Antragstellers

0 Punkte, wenn keiner der Faktoren berücksichtigt wurde

3 Punkte, wenn mindestens zwei der genannten Faktoren berücksichtigt wurden.

5 Punkte, wenn drei und mehr der genannten Faktoren berücksichtigt wurden.
Insgesamt75100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung, der beispielhaften Veranschaulichung des jeweiligen Kriteriums. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 174)