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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Touristische Hinweisschilder in der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Bibliographie

Titel
Touristische Hinweisschilder in der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Redaktionelle Abkürzung
TourHWSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92200

Gem. RdErl. d. MW, d. MI, d. ML u. d. MU v. 21. 12. 2020

Vom 21. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1653)

- 43.2-31024/0002 -

- VORIS 92200 -

Bezug: Gem. RdErl. v. 20. 12. 2013 (Nds. MBl. S. 36), geändert durch
Gem. RdErl. v. 4. 11. 2019 (Nds. MBl. S. 1483)
- VORIS 92200 -

Bei der Werbung im Umfeld von Straßen können private Interessen und öffentliche Belange miteinander im Konflikt stehen.

In Niedersachsen bildet der Tourismus einen wesentlichen Wirtschaftszweig. Ein wichtiger Faktor hierfür ist eine noch weitgehend unzerstörte Landschaft. Dazu gehört auch, dass das Landschaftsbild nicht durch eine Vielzahl von Werbeanlagen verstellt oder beeinträchtigt wird.

Es gibt daneben ein berechtigtes Interesse insbesondere touristisch ausgerichteter Betriebe, für ihr Angebot zu werben.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtslage im Baurecht und Straßenrecht1
Rechtslage im Straßenverkehrsrecht2
Zusätzliche Hinweisschilder (§ 50 Abs. 3 Nr. 4 NBauO)3
Ausführung der Hinweisbeschilderung4
Verfahren5
Übergangsregelungen6
Schlussbestimmungen7
Anlage