Abschnitt 1 BodezeFöRL - 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bodenzwischenerwerbs
- Redaktionelle Abkürzung
- BodezeFöRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340000000028
Auf Grund des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" i. d. F. vom 21.7.1988 (BGBl. I S. 1055) - im folgenden: GemAgrG - werden nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften (Vorl. VV) zu § 44 LHO Zuwendungen für den Bodenzwischenerwerb durch Siedlungsunternehmen gewährt. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.