§ 14 NuWG - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der KlageBibliographieTitelNiedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)Amtliche AbkürzungNuWGNormtypGesetzNormgeberNiedersachsenGliederungs-Nr.21141Klagen gegen Maßnahmen nach den §§ 9 und 11 bis 13 haben keine aufschiebende Wirkung.