Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 10 VersWerkG-RA - Inhalt der Satzung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Redaktionelle Abkürzung
VersWerkG-RA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31040010000000

Soweit die Verhältnisse des Versorgungswerkes nicht gesetzlich geregelt sind, trifft die Satzung ergänzende Bestimmungen, insbesondere über die Festsetzung und Zahlungsweise der Versorgungsabgabe und der Leistungen gemäß § 7 dieses Gesetzes sowie über die Nachversicherung im Sinne des § 9 des Angestelltenversicherungsgesetzes.