§ 10 VersWerkG-RA - Inhalt der Satzung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte
- Redaktionelle Abkürzung
- VersWerkG-RA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31040010000000
Soweit die Verhältnisse des Versorgungswerkes nicht gesetzlich geregelt sind, trifft die Satzung ergänzende Bestimmungen, insbesondere über die Festsetzung und Zahlungsweise der Versorgungsabgabe und der Leistungen gemäß § 7 dieses Gesetzes sowie über die Nachversicherung im Sinne des § 9 des Angestelltenversicherungsgesetzes.