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§ 11 RVNG - Amtshilfe der Rechtsanwaltskammern

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen (RVNG)
Amtliche Abkürzung
RVNG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31040010000000

Die Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Celle und Oldenburg haben dem Versorgungswerk Einblick in ihre Mitgliederverzeichnisse zu gewähren, ihm die Zulassung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, das Erlöschen und die Zurücknahme der Zulassung mitzuteilen und die erforderlichen Auskünfte zu geben.