Abschnitt 3 WHWInfraZuwErl 2023/2024 - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom "Weihnachtshochwasser" 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- WHWInfraZuwErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Zuwendungsempfänger sind Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände. Kommunen können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an Letztempfänger im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO weiterleiten. Letztempfänger sind juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen, soweit sie Anlagen der öffentlichen Infrastruktur nach Nummer 2.1 vorhalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 292)