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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 WHWInfraZuwErl 2023/2024 - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom "Weihnachtshochwasser" 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WHWInfraZuwErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

Zuwendungsempfänger sind Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände. Kommunen können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an Letztempfänger im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO weiterleiten. Letztempfänger sind juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen, soweit sie Anlagen der öffentlichen Infrastruktur nach Nummer 2.1 vorhalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 292)