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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 AMZTBZuErl 2024 - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
Redaktionelle Abkürzung
AMZTBZuErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form eines Festbetrages gewährt. Die Zuwendung beträgt unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Rechnungsbetrages mindestens 2 500 EUR (Bagatellgrenze) und höchstens 10 000 EUR (Höchstbetrag). Sollte der Rechnungsbetrag weniger als 10 000 EUR betragen, wird die Zuwendung höchstens in Höhe des Rechnungsbetrages gewährt. Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

5.2 Die Beratungsförderung nach diesen Richtlinien kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung ist zudem unzulässig. Im Falle einer Doppelförderung sind vorrangig die Landesmittel zurückzuzahlen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 196)