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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 AMZTBZuErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
Redaktionelle Abkürzung
AMZTBZuErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

2.1 Gefördert werden nur standortbezogene Beratungen, die von einem akkreditierten Beratungsunternehmen als individuelle Beratung für eine in Niedersachsen liegende einzelne Betriebsstätte (Einzelbetriebsstätte) durchgeführt werden.

2.2 Insbesondere zu folgenden Themen kann eine Beratung empfohlen werden:

  • Ausrichtung der Unternehmensstrategie,

  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote,

  • Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte, Dienstleistungen,

  • Krisenmanagement und Resilienzberatung,

  • Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lernkultur,

  • Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung und/oder Weiterbildung des Personals.

Weitere Beratungsfelder, die die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen unterstützen, können zusätzlich aufgegriffen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 196)