Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
GGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11120

Vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 107 - VORIS 11120 -) (1)

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 27. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 375)

Die Landesregierung hat am 30. März 2004 die nachstehende Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beschlossen.

Inhaltsverzeichnis(2)§§
Teil A
Allgemeines
Geltungsbereich und Zweck1
Gleichstellung2
Teil B
Landesregierung
Ministerpräsidentin, Ministerpräsident3
Staatskanzlei4
Ministerin, Minister5
Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Mitglieder der Landesregierung, sonstige Mitwirkungen 6
Vorbehaltene Angelegenheiten7
Meinungsverschiedenheiten8
Kabinettsvorlagen9
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung10
Sitzungen der Landesregierung11
Beschlüsse der Landesregierung12
Teil C
Ministerien
I.
Organisation, Führung, Zusammenarbeit
Aufgaben, Gliederung, Geschäftsverteilung13
Projektgruppen14
Beauftragte15
Führung, Zusammenarbeit16
II.
Bearbeitung
Eingänge17
Bearbeitung, Dokumentation18
Beteiligung, Mitzeichnung19
Schriftverkehr20
Zeichnungsbefugnis, Zeichnungsformen21
III.
Zusammenarbeit oberster Landesbehörden
Zusammenarbeit der Ministerien, Mitzeichnung22
Zusammenarbeit in Bundesratssachen23
Zusammenarbeit mit Beauftragten 24
Interministerielle Arbeitskreise25
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit26
Beteiligung des Landesrechnungshofs27
IV.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen
Nachgeordnete Behörden28
Bund, Länder, Europäische Union29
Diplomatische und konsularische Vertretungen30
Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen31
Prüfung der Mittelstandsrelevanz, Clearingstelle31a
V.
Zusammenarbeit mit dem Landtag
Teilnahme an Sitzungen des Landtages, seiner Ausschüsse sowie an Fraktionssitzungen und -arbeitskreisen32
Kleine Anfragen zur schriftlichen, kurzfristigen schriftlichen oder mündlichen Beantwortung, Große Anfragen33
Entschließungen, Beschlüsse zu Eingaben 34
Anträge aus der Mitte des Landtages35
Vorlagen an den Landtag36
Unterrichtung des Landtages37
Teil D
Normsetzung, Verkündung
Gesetzesfolgenabschätzung38
Verhältnismäßigkeitsprüfung Berufsreglementierungen38a
Begründung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe39
Normprüfung, Rechtsvereinfachung40
Rechtsförmlichkeit41
Ausfertigung, Verkündung42
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsblätter43
Teil E
Schlussbestimmungen
In-Kraft-Treten44

Bekanntmachung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen

Vom 1. April 2004 (Nds. GVBl. S. 107)

Die Landesregierung hat am 30. März 2004 die nachstehende Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beschlossen.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.