§ 2 HG 2024
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000
1Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen im Sinne des § 23 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben einer Stelle außerhalb der Landesverwaltung (institutionelle Förderung) sind gesperrt, solange die Übersichten nach § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LHO nicht von dem zuständigen Fachministerium und dem Finanzministerium gebilligt sind. 2Ausnahmen kann das Finanzministerium zulassen.