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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 12 HG 2024

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Amtliche Abkürzung
HG 2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Für im Zusammenhang mit dem kommunalen Sportstättensanierungsprogramm veranschlagte Haushaltsmittel wird bestimmt, dass abweichend von § 45 Abs. 2 LHO bei übertragbaren Ausgaben Ausgabereste gebildet werden können, die auch über das zweitnächste Haushaltsjahr hinaus verfügbar bleiben.